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Damit fing alles an... Die Schenkungsurkunde
Ein historisches Dokument aus dem Jahre 1151
Am 10. März des Jahres 1151 bestätigt der Paderborner Bischof Bernhard I. (1128-1160) in einer Urkunde dem Stift auf dem Berge zu Herford die Schenkungen und Erwerbungen, die die damals schon vor mehr als 100 Jahren verstorbene Herforder Äbtissin Godesti (1002-1040) dem Stift gemacht hatte. Aus diesem Anlass wurden mehr als 60 Namen von Ortschaften genannt, die allerdings nur z.T. im Gebiet des heutigen Kreises Herford liegen. Einer der in der Urkunde erwähnten Orte war “Hucheri”, zu dieser Zeit vermutlich Sitz eines oder einiger weniger Höfe.
Godesti hatte auf dem Luttenberge vor Herford ein Stift gegründet und mit ihren Erbgütern ausgestattet. Das neue Stift wurde an einer Stelle (”ad montem visionis”) errichtet, an der ein Hirtenjunge kurze Zeit nach der Zerstörung des Herforder Klosters durch die Hunnen im Jahre 926 eine Vision gehabt hatte. Ihm war Maria, die Mutter Gottes, erschienen und hatte verkündet, wenn die Nonnen ein gottgefälligeres Leben führten, so würde sie, die Mutter Gottes, hinfort das Kloster schützen. Als der Hirtenjunge die daraufhin vorgenommene Wasser- und Feuerprobe unbeschadet überstanden hatte und im Ort des Geschehens eine weiße Taube, das Zeichen Marias, erschienen war, verstummten die letzten Zweifler. Dem Wiederaufbau des Klosters durch ihre Vorgängerin ließ Godesti dann im Jahre 1011 die Gründung des Stiftes auf dem offenbar geweihten Boden folgen.
In der Urkunde des Paderborner Bischofs wird u.a. darauf verwiesen, dass die Schenkung der Ländereien seinerzeit erfolgt sei, um das Andenken der frommen Äbtissin zu pflegen und sie durch die “fortwährenden Gebete der Ordensfrauen” vor “dem Feuer des ewigen Verderbens” zu schützen. Das mittelalterliche Glaubensverständnis beruhte auf der Vorstellung, durch gute Werke (Schenkungen, Stiftungen) und Gebete, die u.a. durch die Schenkungen “finanziert” wurden, das Seelenheil der Stifter sichern zu können. Neben der Herforder Äbtissin werden in der Urkunde noch weitere Personen genannt, die der Kirche ebenfalls Ländereien geschenkt hatten. Auch an diese Personen sollte durch Gebete erinnert werden. Abschließend bestätigt der Paderborner Bischof dem Herforder Stift auf dem Berge die in der Urkunde dargelegten Besitzverhältnisse und droht allen, die diese Besitzverhältnisse verletzen, mit dem Kirchenbann.
Durch diese Urkunde wird nun belegt, dass Hücker-Aschen im Jahre 2014 mindestens 863 Jahre alt wird. Sehr wahrscheinlich aber hat die Mehrzahl der in der Urkunde erwähnten Orte bereits zur Erstausstattung des im Jahre 1011 gegründeten Stiftes auf dem Berge gehört. Deshalb könnten Hücker-Aschen und die übrigen in der Urkunde genannten Ortschaften auch - mit gewissem Recht - Im Jahre 2011 ihre 100-jährige Ersterwähnung feiern.
Autor: Dr. NORBERT SAHRHAGE
Die Schenkungsurkunde vom 10. März 1151: Bischof Bernhard von Paderborn bestätigt dem Stift auf dem Berge vor Herford seinen Güterbesitz.
Deutsche Übersetzung Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Bernhard, durch Gottes Gnade Bischof von Paderborn. Es ist Verpflichtung aus Frömmigkeit und Gottesfurcht, Kirchen zum Lobe und zur Ehre Gottes und seiner heiligsten Mutter Maria zu bauen, [sie] an Besitztümern zu mehren und die in ihnen Beschäftigten nach Kräften zu unterstützen. Auch besteht kein Zweifel, dass dieses zum Wohle der Seelen und zum guten ewigen Heil beiträgt.
Deshalb machen wir allen Christgläubigen, den künftigen ebenso wie den heutigen, bekannt, dass eine gewisse Äbtissin zu Herford, Godesdiu genannt - ihr Andenken wird allezeit gesegnet sein -, während sie ein Frauenkloster auf dem Berg des vorgenannten Ortes zur Verehrung der allzeit jungfräulichen Gottesmutter Maria baute, dieses mit Landgütern anreicherte, seien sie geschenkt, beschafft oder auf sonstige Weise, auf gerechtem Wege freilich, erworben worden, um so durch die fortwährenden Gebete der Ordensfrauen dem Feuer des ewigen Verderbens zu entkommen.
Diejenigen Güter aber, mit denen sie die vor ihr aus innerstem Antrieb der Gottesfurcht erbaute Kirche beschenkte, sind in folgenden Orten gelegen:
Eggeringhusen, Bertelingusen, Tihedengusen, Enchem, Hetheredingusen, Luppinchusen, Bech, Eilleshusen, Adelhartigtarpe, Hucheri, Silethe, Ebbinchusen, Sutterinchusen, Treine, Milso, Ubbedissen, Herthersen, Cisebrac, Hildewalessen, Kocrethe, Vilsinthorpe, Bavenhusen, Cnollen, Thinighe, Eginthorpe, Thornigthorpe, Bikehusen, Esedigtorpe, Manen, Hethe, Erpigtorpe, Ukessen, Suthlinegere, Lare, Wigerenchusen, Eisbergen, Artheren, Herdereshusen, Dumere, Tran, Velthem, Salzuflen, Lenethe, Julenbike, Gestia, Meppisisla, Stemnhem, Frithereshuthe, Alwardessen, Alerbike, Hesligge, Dunnethe, Bukessen, Bernicthorpe, Suitherdincthorpe, Aldenthorpe, Boienhus, Gerdene, Livenstide, Wendene, Borge, Vanen, Brochusen, 1 Fuder Wein in Ludenestharpp.
Diese, sage ich, übergab sie mit allen Anhängseln, Plätzen, Gebäuden, Eigentumsrechten, bebauten oder unbebauten Ländereien, Wegen und Unwegsamkeiten, Wiesen, Weiden, Brachflächen, Gewässern, Wasserfällen, Mahlstellen, Mühlen, Wäldern, erworbenen Gütern und noch zu erwerbenden und mit allem Gewinn, der nur irgendwie benannt oder beschrieben werden kann, ohne jeden Widerspruch, der seligsten Gottesmutter Maria und dazu den Schwestern der vorgenannten Kirche für immer zum Besitz.
Dazu auch geben wir dem Unternehmungsgeist aller Gläubigen, der künftigen wie auch heutigen, bekannt, dass auch in unseren Zeiten gewisse gottesfürchtige Menschen zur Befreiung von Sünden und zum Heil ihrer Seele gewisse Güter aus ihrem Besitz der Mutter der Barmherzigkeit zur Unterstützung der armen, in der oft genannten Kirche Arbeitenden rechtmäßig übergeben haben, damit ihr Andenken in dieser Zeit nicht vernachlässigt werde und ihre Namen im Buch des himmlischen Lebens eingeschrieben zu werden verdiene. Die Namen der Besitzer aber und der Besitzungen, die und welche sie eben dieser heiligen Kirche dargebracht haben, sind fern allem Zweifel diese: Adelheid, Äbtissin dieses Ortes, opferte Bertelwic, Gisla, Äbtissin am selben Ort, Bracwide, Remwardus, Amtsinhaber an dieser Kirche, Westereingere, Everhardus aus der Hausgenossenschaft der Kirche Spredow, ein gewisser Eppo einige Acker in der Umgebung von Herford, Johannes Buttincthaip, Tidericus, Priester an dieser Kirche, Merle und Hemerynge und Arnoldus von Lubbere Sutlinegere unter dem Beifall der damaligen Ortsäbtissin Judita, freilich, um es noch wahrheitsgetreuer zu sagen, mit der übereigneten Zustimmung des Arnoldus selbst. Außerdem schafften die zuvor genannten Schwestern durch ihre Arbeit einen gewissen Teil eines Weinberges an von einem gewissen Godefried in eben demselben Landgut Leudesdorf.
Damit nun aber alle diese Güter, wie wir schon oben gesagt haben: als geschenkte, angeschaffte oder auch auf andere Weise - zu recht allerdings - erworbene als rechtskräftige und unerschütterliche für alle Zeit der Nachkommenschaft (= “omni evo posteritatis”) erhalten bleiben, haben wir diese von daher ausgestellte Urkunde mit dem Eindruck unseres Siegels gezeichnet. Damit nun nicht jemals irgendein weltlicher Richter oder irgendeine andere richterliche Macht oder irgendeiner überhaupt all dieses auf irgendeinen schlechten Rat hin durch unbesonnene Verwegenheit irgendwie zu verletzten sich vornimmt, haben wir dieses unter Strafe des Kirchenbannes untersagt.
Quelle: Festschrift “850 Jahre Hücker-Aschen” Ein Dorf feiert Geburtstag vom 17. bis 26. August 2001
Der Stadtteil Hücker-Aschen hat seinen Ursprungskern im Bereich der heutigen Straßen “Hücker-Dorf” / “Sattelmeierweg” / “Gehlenbrink”. Gleichwohl gab es zusätzlich einige vertreut liegende Gebäude.
Quelle: Reproduktion Geobasis NRW (Karte: Uraufnahme 1836-1850)
Auf der nachstehenden Karte ist der damalige Ortskern großräumiger zu sehen. Der ganze “Straßenverlauf” vom Ortskern bis zum Hücker-Kreuz (unten links) zeigt nur vereinzelte Bebauung.
Quelle: Reproduktion Geobasis NRW (Karte: Uraufnahme 1836-1850)
Auflistung der historischen Verwaltungszugehörigkeit des Ortsteils Hücker-Aschen der Stadt Spenge:
Hücker-Aschen: Bauerschaft, seit 1841 Gemeinde, Kirchspiel Spenge.
1806 Vogtei Enger, Amt Sparrenberg, Grafschaft Ravensberg, Königreich Preußen
1807 Kanton Enger, Distrikt Bielefeld, Königreich Westphalen
1810 Mairie Speng, Kanton Enger, Arrondissement Minden, Departement de l’Ems supérieure, Kaiserreich Frankreich
1816 Samtgemeinde Spenge, Verwaltungsbezirk Spenge, Kreis Bünde, Regierungsbezirk Minden, Königreich Preußen
1832 Samtgemeinde Spüenge, Verwaltungsbezirk Spenge, Kreis Herford, Regierungsbezirk Minden, Königreich Preußen
1843 Amt Spenge, Kreis Herford, Regierungsbezirk Minden, Königreich Preußen
Erbpachtstätte Tiemann (Hücker-Aschen, ehemals Nr. 143 B). Rückseite mit Kotten (1984 Quelle: Geschichte der Stadt Spenge
Erbpachtstätte Tiemann (Hücker-Aschen, ehemals Nr. 143 B). Seitenansicht mit Ziehbrunnen (1984 Quelle: Geschichte der Stadt Spenge
Bauernhof Riepe in Hücker-Aschen (um 1910) Quelle: Geschichte der Stadt Spenge
Blatt 89 des Bonitierungsregisters von 1685 (Hof Riepe zu Hücker)
Das Bonitierungsregister führt die zum Hof gehörigen Gärten, Saatländereien, Wiesen und Holzungen auf. Den drei Spalten auf der rechten Seite entsprechen die Güteklassen von 1 Taler, 24 Groschen pro Scheffelsaat. Die drei Spalten sind in sich unterteilt in die Flacheneinheiten Scheffelsaat, Spint und Becher. Nachweis: SAM, KDKM, III, Nr. 244 Quelle: Geschichte der Stadt Spenge
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