Schule in Klein-Aschen und Hücker-Aschen

 

Der Schulstreit in Hücker-Aschen und Klein-Aschen von 1737 bis 1755
 

Der Tod des Schulmeisters Wilhelm Henrich Schröder am 30.06.1737 sollte für die Bauerschaften Hücker und Klein-Aschen unruhige Jahre bringen. Der Lehrer hatte nicht nur die Kinder zu unterrichten, sondern auch in der Klein-Aschener Kapelle Andachten zu halten. Man konnte sich um den Nachfolger nicht einigen. War es die Dickköpfigkeit einiger Bauern, die in Art einer Bürgerinitiative ihren Willen durchsetzen wollten oder Auflehnung gegen den Spenger Pastor Fuhrmann als Schulaufsichtsperson; hatte dieser wirklich die besseren Argumente? Jedenfalls wurden keine Kompromisse gemacht; die Einwohner spalteten sich in zwei Parteien, und jede beharrte auf ihrem Standpunkt. So entwickelte sich ein Schriftverkehr mit Beschwerden an den König von Preußen, von dem jede Partei „ihr Recht“ bekommen wollte.

Der von Pastor Fuhrmann unterstütze Kandidat war Johann Henrich Brinckmann, der bereits sieben Jahre in Stukenhöfen im Kirchspiel Rödinghausen unterrichtete. Ein großer Teil der Einwohner wollte dagegen Cord Henrich Vahle, der gebürtig aus Spradow war.

In einem Schreiben an den König vom 19.12.1737 begründeten sie das so:

      „… So haben wir uns darumb Bemühet, auch unsern H. Prediger Magister Fuhrmann zu Spenge deswegen ersuchet, daß er uns doch mögte einen tüchtigen Mann dazu recommendiren, ob wir nun gleich demselben Verschiedene in Vorschlag gebracht, so ist doch Kein eintziger der Ihm gefallen hat.

      Endlig hat Er uns einen Alten Mann Nahmens Buhrman Von Lenzinghausen Vorgestellet, weil nun dieser schon ohngefehr 5. oder mehr Schuldienste gehabt, und Von den einen Platz auf den andern fleucht, welches eine anzeige einer schlechten conduite ist, in besorgung daß es uns mit ihm auch also ergehen mögte und weil er ohnehin ein Alter Mann, so hat uns nicht Thatsachen gedäucht selbigen anzunehmen; Worauf besagter H. Pastor Fuhrmann uns Zur Antwort gegeben, daß Er sonst Keinen wüste. Er hätte schon an das Ambt geschrieben, selbiges wüste auch Keinen, und sollten wir uns selbst einen Anschaffen…“.

Das steht im Widerspruch zu dem Bericht des Pastors Fuhrmann vom 20.11.1737, auf den wir noch zurückkommen. Es fällt auf, daß der Name des Kandidaten Brinckmann von den Vahle-Anhängern nie genannt wird. Wer war nun der Favorit der Eingesessenen, der „Vahlen Parthey“, wie Fuhrmann sie bezeichnet?

Diese berichten ausführlich darüber. Man habe erfahren, daß ein Adam Vahle in Spradow einen zum Schulmeister ausgebildeten Sohn hat. Als der Vater aufgesucht wurde, sei das von ihm bestätigt worden. Der Sohn halte sich allerdings seit Jahren in Amsterdam auf. Vahles Schriften und Rechenbuch habe man mitgenommen, dieses dem Pastor Fuhrmann vorgelegt und den Willen geäußert, Vahle aus Amsterdam kommen zu lassen. Der Pastor habe das für gut befunden und dazu eingewilligt.

Daraufhin sei die Mutter des Vahle nach Amsterdam gereist, um den Sohn zu informieren. Dieser habe sich bedenklich über die teure Reise geäußert und die Sorge gehabt, daß doch alles vergebliche Mühe sein könnte. Die Mutter möchte nach ihrer Rückkehr nochmals die Auftraggeber befragen, ob sie beim Wort blieben.

Die Hücker-Aschener schrieben:

      „…so haben wir alle miteinander darauf geantwortet, daß wir Keinen anderen Verlangeten, und möchte sie solches ihrem Sohn nur Schreyben, daß Er je eher je Lieber herüber Kähme…“.

Zwei Tage nach seiner Ankunft sei Vahle von Pastor Fuhrmann examiniert worden. Dieser habe ihn für gut befunden. Der König möchte diesen tüchtigen Mann einstellen, damit die Kinder Gutes lernen, weil sie doch schon längere Zeit ohne Schulmeister seien. Pastor Fuhrmann sah das ganz anders.

In seinem schon erwähnten Bericht an den König heißt es:

      „… Also habe der sämtlichen Bauerschaft meine Meynung, nach meinem Gewissen eräyssert und derselben unverhalten, daß ich zu dem Vahle kein Vertrauen habe und wiewohl beyde im Schreiben und Rechnen balanciren, ich dennoch, was den Catechismus und das Hauptwerck betrifft, nicht die Zufriedenheit bey Vahlen, als Brinckmann, gehabt, Da denn Brinckmann als ein siebenjähriger Schulmeister in der Übung ist, Vahle aber, nach dessen eigener bey seiner examine angeführeten Entschuldigung, sich auf die Schul-Sachen nicht appliciret, indem er erstlich 4 Jahr bey dem Dom-Syndico Cramer in Minden, hernach in Amsterdam 3 Jahr beym Weinhändeler und endlich 1 1/2 Jahr beym Hutmacher gedient…“.

Er fährt fort, daß nach Königlicher Verordnung vom 7.4.1728 doch die Schulbedienten von den Beamten unter Zuziehung des Predigers bestellt werden sollen. Der König möge doch nun dafür sorgen, daß das Heil der armen Kinder und die Erbauung der ganzen Bauerschaft gefördert würde und darum den von ihm vorgeschlagenen Schulmeister Brinckmann einstellen. Mitte Dezember kam dann auch aus Minden die Nachricht, daß dem Bewerber Brinckmann, der nach Beurteilung des Konsistoriums die besseren Qualitäten habe, die Bestätigung zum Schuldienst in Klein-Aschen erteilt worden sei. Für den Mitbewerber Vahle solle bei anderen Vakanzen gesorgt werden. Er könne sich auch um die durch Brinckmann freiwerdende Stelle in Stukenhöfen bewerben.

Regierung und Konsistorium hatten ihre Rechnung jedoch ohne die Vahle-Partei gemacht. Am 28. Dezember mußte Pastor Fuhrmann wieder zur Feder greifen und dem König mitteilen, was sich inzwischen ereignet hatte. An einem Dienstag habe er in der Kapelle zu Klein-Aschen den neuen Schulmeister Brinckmann einführen und eine Erbauungsstunde zur Vorbereitung auf das bevorstehende Weihnachtsfest halten wollen. Das sei am Sonntag zuvor von der Kanzel bekanntgemacht worden.

Dann fährt er fort:

      „… Es unterstund sich aber des Vahlen Parthey, welche sich vor der Thür der Capelle postiert hatte, den Brinckmann, der mir in die Capelle nachfolgen wollte, wegzuschieben, mithin die vorzunehmende Handlungen zu verhindern. Ich zeigete diesen verwegenen Leuten Euer Königlichen Majestät Original-Verordnung und rieth ihnen, daß sie sich Besinnen und von ihrem importunen Beginnen abstehen möchten, indem sie sich nicht uns, sondern Euer Königlichen Majestät Selbst und Derselben allerhöchsten ordre opponirten: Allein ich bekam zur Antwort: Der König thut nichts bey unserer Schule, und sollte dieses ein argument seyn, daß die Bestellung eines Schulmeisters nicht von Euer Königlichen Majestät allerhöchsten disposition dependire, sondern vielmehr auf sie, die sie unter andern den Schulmeister unterhalten müsten, ankäme; wie sie sich denn nicht gescheut haben, an denen zurückgelegten dreyen Weyh-Nacht-Feyertagen, de facto und eigenmächtig, den Vahlen in der Capelle singen und aus einer Postille ihnen vorlesen zu lassen…“.

Man habe es an aller schuldiger Ehrfurcht vor der Königlichen Majestät, der Regierung und dem Konsistorium fehlen lassen. Vahle, der sich selbst zum Schulmeister aufwerfen wolle, und dessen Partei, die unter Hintansetzung der Wohlfahrt ihrer Schule aus Bosheit dem Bewerber Brinckmann entzogen sei, wollten nur ihren sündhaften Eigenwillen erfüllt haben. Fuhrmann bat darum, den Schulmeister Brinckmann zu schützen und den widerspenstigen Einwohnern empfindliche Strafen anzudrohen. Ende Dezember kam eine Anordnung der Regierung in Minden an die Vogtei Enger im Amt Sparrenberg, die Rädelsführer festzunehmen und auf den Sparrenberg zu bringen. Dem Vahle sei bekanntzugeben, daß er, wenn er sich noch einmal getraue auf Veranlassung der Bauern in der Kapelle zu singen, festgenommen würde und bei noch so guter Eignung zum Schuldienst dafür sein Lebtag nicht mehr in Frage käme, auch nicht für die Stelle in Stukenhöfen.

Der Amtmann der Vogtei Enger, Consbruch in Hiddenhausen, meldete, dass die Anordnung durchgeführt worden sei. Später teilte die Regierung in Minden mit, daß die verdienten Gefängnisstrafen in Geldstrafen umgewandelt werden sollten, um eine Harmonie zwischen den Bauern und dem neuen Schulmeister herbeizuführen.

Zu dieser Harmonie kam es nicht, denn die Vahle-Partei klagte nun gegen den „Schulmeister Brinckmann und Consorten“. Die Vollmacht für den Anwalt unterschrieben 30 Personen. Über den Ausgang des Prozesses ist keine Akte vorhanden.

 

img147Ausschnitt aus der Verpflichtung der Angeklagten gegenüber dem Anwalt vom 24.01. 1755
Nachweis: Staatsarchiv Münster

 

Im folgenden Jahr, am 16. Juli 1739, wandte sich Brinckmann in seiner Verzweiflung an den König. Er schrieb, daß die Bauern bis zu dieser Stunde noch im Streit seien und große Feindschaft untereinander hätten wegen seines Schuldienstes in Klein-Aschen. Bei seiner Einführung habe er keine Schulwohnung bekommen und damals einen Bauern gebeten ihn aufzunehmen, damit er dort die Kinder unterrichten könne. Dieser habe nun den Kotten an seinen Stiefsohn vermietet, und der hätte seine (Brinckmanns) Sachen ausgeräumt und die eigenen hineingetan. Nun sei niemand bereit, ihm eine Wohnung zu geben und er wüßte nicht, wo er mit den Kindern hingehen solle. Er sei doch auf Königliche Verordnung hin in sein Amt eingeführt worden.

Seine Vorgänger hatten von den Zuwendungen für die abgehaltenen sonntäglichen Nachmittagsbetstunden 14 Tage lang leben können; ihm habe man aber im vergangenen Jahr (1738) nur ein paar Garben Korn gegeben. Der Drost v. Münch habe von dem Hof Meierotte 24 Mariengroschen für die ihm (Brinckmann) zustehende Stiege Roggen einziehen müssen, weil die Widerspenstigen ihm diese nicht geben wollten. Schließlich beklagt sich Brinckmann, daß seine Vorgänger im Amt beim Singen mit den Kindern bei Beerdigungen neun Mariengroschen erhielten, ihm aber nur vier zugebilligt wurden. Man wolle ihm sein Brot nehmen, aber Prozesse wegen der Schulwohnung würden jahrelang geführt.

Er fährt dann fort:

      „… und wissen, daß ich armuths halber kein einiges Memoriale (Schrift) gegen sie über geben kann, und als ein Schaafe unter ihnen wohnen muß, daß es dem lieben Gott erbarmen möchte …“.

Brinckmann, der sich als armer Schulmeister bezeichnet, bittet den König, ihm zu seinem Recht zu verhelfen.

Die Streitigkeiten zogen sich über Jahre hin. Um 1755 lief in Minden ein Prozeß der Regierung gegen die Bauerschaft Aschen wegen des Schulhauses. Die Beklagten bestellten für sich, ihre Erben und Nachkommen den „Advocatum ordinarium von der Beck Seniorem“ zu ihrem Bevollmächtigten. Sie verpflichteten sich, die Gerichtskosten pünktlich zu zahlen und den Anwalt ohne Ausnahme überall schadlos zu halten bei Verpfändung ihres jetzigen und künftigen Eigentums (s. Abdruck).

Friedrich der Große, der wie seine Vorgänger kein Freund der Westfalen war, erließ am 9.4.1749 diese Kabinettsorder:  65

„Ich will weder hier, noch in Preußen, noch in Pommern und Magdeburg mehr Advocaten wissen. Denen Clevern und Westfälingern aber, die vor Gott und der Vernunft entfernt und zum Zank geboren sind, muß man um ihrer Herzen Hartigkeit willen soviel Advocaten geben, als sie haben wollen, wofür 200 Taler in die Rekrutenkasse verlegt werden müssen“.

(Quelle: “Spenge, Bilder und Geschichten aus sechs Jahrhunderten.”
Autor: August Wehrenbrecht)

 

 

Ausweislich der noch vorhandenen Akten der Amtsverwaltung Spenge genügte die Schule in Klein-Aschen 1819 nicht mehr den Anforderungen. In einer Niederschrift vom 18.4.1819 haben sich die Schulinteressenten mit einem Neubau befaßt. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass das Schulhaus erst vor 25 Jahren, also etwa im Jahre 1794 errichtet sei und sich noch in einem solchen Zustande befinde, daß es keines Neubaues bedürfe. Allerdings sei die Schulstube zu klein.
 

Alte-Schule-Klein-AschenaAlte Schule in Klein-Aschen
Quelle: Festschrift zur 800-Jahr-Feier

 

Aus den vorhandenen Bauakten geht noch hervor, dass im Jahre 1841 die Witwe des Eisenhändlers G. Hempelmann in Herford den Vorstand der Schule Klein-Aschen wegen Bezahlung der von ihrem verstorbenen Ehemann am 14.11.1833 gelieferten 50,5 m gegossenen Rohre für 2 Taler, 29 Silbergroschen und 2 Pfennig verklagen mußte. Der Prozeß fand vor dem damaligen Königlich Preußischen Land- und Stadtgericht in Bünde statt und endete mit einem Vergleich.

Im Jahre 1843 wies der damalige Lehrer Dustmann den in Spenge amtierenden Amtmann von Kettler darauf hin, daß das Strohdach der Schule durchlässig sei und erneuert werden müsse. Nachdem Schulvorstand und Gemeinderat die Durchführung der Arbeiten für erforderlich hielten, mußten die Einwohner im Verhältnis zur Höhe ihrer Grundsteuern die hierfür erforderlichen 800 Stück Dachschöpfe liefern. Die Arbeiten führte der Dachdecker Hermann Heinrich Schlömann in Klein-Aschen aus und kosteten 7 Taler, 18 Groschen.

Diese Instandsetzung erwies sich jedoch nicht als dauerhaft, denn schon im Jahre 1848 wies Lehrer Dustmann in mehreren Eingaben darauf hin, dass das Schulhaus baufällig sei und erneuert werden müsse. Auch Schulvorstand und Gemeinderat sahen dies ein und beschlossen im Jahre 1848, auf demselben Grundstück nebenan eine neue Schule zu errichten. Die Ausführung des Neubaues erstreckte sich auf die Jahre 1851 bis 1853. Nach den Unterlagen hat der Bau seinerzeit 1217 Taler, 3 Silbergroschen und 2 Pfennig gekostet. Auch diese Baukosten wurden auf die Einwohner der Gemeinde im Verhältnis zu ihrer Steuerkraft umgelegt und mußten in 3 Jahresraten gezahlt werden.

Es wurde zunächst nur das Schulhaus mit 2 Schulzimmern gebaut. Die Lehrerdienstwohnung und die Wirtschaftsgebäude wurden erst im Jahre 1855 angebaut. In diesem Jahre wurde auch die alte Schule abgebrochen und die noch brauchbaren Baustoffe für den Bau der Lehrerdienstwohnung und der Wirtschaftsgebäude verwandt. Der Anbau der Lehrerdienstwohnung und der Wirtschaftsgebäude hat nach den Unterlagen 98 Taler, 9 Silbergroschen und 9 Pfennig gekostet. Dies ist das Schulgebäude Klein-Aschen, das noch heute steht und im Jahre 1938 zum Preise von 16.000.- RM an den Invaliden Heinrich Haubrock verkauft ist. Haubrock hat ein Klassenzimmer als Wohnung ausgebaut, während das andere Klassenzimmer an die Firma Faßmann & Co. vermietet ist, die dort eine Wollweberei betreibt.

 

 

Neue Schule in Hücker-Aschen

 

Neue-Schule-in-Hücker-AschenNeue Schule in Hücker-Aschen
Quelle: Festschrift zur 800-Jahr-Feier

 

Die Schule in Hücker-Aschen ist erst in den Jahren 1898/99 gebaut worden. Bis dahin war für Hücker-Aschen nur die eine Schule in Klein-Aschen vorhanden.

 

K640_Zeugnis-Klein-Aschen-01Schulzeugnis von Emma Schröder (der Mutter von Herbert Hagemeyer) aus dem Jahre 1927.
Die Schule hat sie seit dem 01.04.1919 besucht.
Führung: sehr gut  /  Ordnung: sehr gut  /  Aufmerksamkeit und Fleiß: sehr gut
Schulbesuch: regelmäßig
Für die Erlaubnis zur Veröffentlichung danke ich Herrn Herbert Hagemeyer

 

Zeugnis-Klein-Aschen-02aSchulzeugnis von Emma Schröder (der Mutter von Herbert Hagemeyer) aus dem Jahre 1927.
Die Schule hat sie seit dem 01.04.1919 besucht.
Religionsunterricht: sehr gut  /  Deutsch: gut  / Geschichte und Staatbürgerkunde: gut
Erdkunde: gut  /  Naturbeschreibung: gut  /  Raumlehre: genügend  / Zeichnen: gut
Schreiben: gut  /  Nadelarbeit: sehr gut.
Für die Erlaubnis zur Veröffentlichung danke ich Herrn Herbert Hagemeyer

 

 

Das Grundstück für die Schule in Hücker hat die Gemeinde seinerzeit von dem Hofbesitzer Meyer Nr. 1 in Größe von etwa 1 Morgen erworben. Im Jahre 1897 beschloß die Gemeinde, den Bau durchzuführen und zwar nach dem Projekt des Schulhausbaues in Schröttinghausen bei Werther.

Bei der Ausschreibung der Arbeiten am 30.9.1897 bot der Colon Kindermann aus Hücker-Aschen 17960,- RM. Ihm wurde auch die Ausführung der Arbeiten übertragen. Später hat er jedoch sein Angebot an den Colon Oldemeier, die jetzige Firma C. H. Oldemeier, in Spenge abgetreten, der dann den Bau ausgeführt hat. Die Ausführungskosten betrugen 16944,21 RM. Auch diese Schule ist im Jahre 1938 zum Preise von 12000.- RM an den Bauern Robert Meyer in Hücker Nr. 1 verkauft worden. Im Jahre 1938 erwarb die Gemeinde von dem Bauern Gottfried Riepe ein Grundstück in Größe von 6044 qm zum Preise von 1,20 RM je qm und errichtete dort die jetzt vorhandene Schule. Sie hat 86627,18 RM gekostet. Mit diesem Bau dürften für die nächsten Jahrzehnte die Schulraumverhältnisse für Hücker-Aschen befriedigt sein. Die Schülerzahl beträgt z. Zt. 197, als Lehrer sind Hauptlehrer Manns und die Lehrer Degener, Garbers und Wortmann tätig.

 

Schule-01Die “unbeugsamen Bürger” plakatieren ihre Forderungen
Quelle: Festschrift Hücker-Aschen von 2001

 

 

Schule-02Die “unbeugsamen Bürger” plakatieren ihre Forderungen
Quelle: Festschrift Hücker-Aschen von 2001

 

 

Schule-03Die “Unbeugsamen” plakatieren ihre Forderungen
Quelle: Festschrift Hücker-Aschen von 2001

 

 

Schule-04Die “Unbeugsamen” formieren sich zum Demonstrationszug
Quelle: Festschrift Hücker-Aschen von 2001

 

 

Schule-05Die “Unbeugsamen” formieren sich zum Demonstrationszug
Quelle: Festschrift Hücker-Aschen von 2001

 

 

Schule-06Alles vergeblich - oder Warnung, Bürgerwillen nicht zu unterschätzen?
Quelle: Festschrift Hücker-Aschen von 2001

 

 

04. März 1983
Eltern aus Hücker-Aschen sammelten Unterschriften für die „Schule vor Ort“
Zehn Ratsmitglieder unterzeichneten Erklärung

Jetzt wollen es die Eltern in Hücker-Aschen wissen. Eine Abordnung der Interessengemeinschaft Hücker-Aschen – „Schule vor Ort“ besuchte am Mittwoch Spenger Ratsmitglieder, um sie persönlich nach ihrer Meinung zum Schicksal der Grundschule in Hücker-Aschen zu befragen. Von den insgesamt 33 gewählten Volksvertretern erreichte man in einem ersten Durchgang allerdings nur 17.

Zehn Ratsmitglieder standen den Zielen der Interessengemeinschaft positiv gegenüber und bejahten per Unterschrift folgende Frage:
„Setzen Sie sich persönlich für unsere Interessen und die unserer Kinder (in diesem konkreten Fall die „Schule vor Ort“) mit Nachdruck ein, suchen ehrlich nach Möglichkeiten und lassen keine Chance aus, die Schule über die Durststrecke von nur zwei bis drei Jahren zu bringen und damit weiterhin hier in Hücker-Aschen zu erhalten?“

In der Redaktion des Engerschen Anzeigers / Spenger Nachrichten legten Vertreter der Interessengemeinschaft dann gestern eine Liste mit Originalunterschriften folgender Ratsmitglieder vor: Horst Fischer-Riepe (UWG), Klaus Hildebrand (SPD), Erwin Werries (CDU), Alfred Enseleit (SPD), Brigitte Kötter (UWG), Gustav Wilke (UWG), Gerhard Haversiek (UWG), Gerd Meyer zu Düttingdorf (UWG), Klaus-Dieter Brandtmann (CDU).

Einen „Korb“ bekamen die Unterschriftensammler, so berichteten sie gestern, bei den Ratsmitgliedern Grintz (UWG), Reinhold Hildebrand (SPD), Vollmer (SPD), Frau Wittland (SPD), Frau Dr. Lübke (UWG), Bürgermeister Karl Obermann (UWG) und Artur Redeker (CDU). Die Vertreter der Interessengemeinschaft zitieren in einer Vorlage für den Engerschen Anzeiger Gründe für die ablehnende Haltung der genannten Kommunalpolitiker. In einer Reihe von Äußerungen wird das Bemühen um die Erhaltung der Grundschule zugesichert, allerdings gelte es auch andere Belange zu berücksichtigen.

 

 

15. April 1983
Herbe Kritik an der Verwaltung
UWG: Am Bestand des Schulsystems nicht zu rütteln
Grundschule in Hücker-Aschen ohne Ellersiek-Kinder

Schwere Vorwürfe hat der Freundeskreis der Spenger Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) gegen die Stadtverwaltung erhoben. Bei der Vorlage für die Schulausschusssitzung am 19.04.1983, in der über die Zukunft der Grundschule Hücker-Aschen beraten und ein Ratsbeschluss vorbereitet werden soll, handele es sich nicht um die angeforderten Fakten, sondern um den Versuch einer Meinungsmanipulation. Andreas Hartlieb, der aus der Vorlage zitierte, sprach von Einseitigkeit und tendenziöser Erläuterung des Sachverhaltes. Diesen Tatbestand nahm der Freundeskreis mit Kritik und Missfallen zur Kenntnis.
Zur Sachlage verdeutlichte die UWG ihren bisher vertretenen Standpunkt, am Bestand des Schulsystems in Spenge nicht zu rütteln, weil dafür weder eine finanzielle noch eine pädagogische Notwendigkeit bestehe. Dr. Friedhelm Peppmeier sprach von der Notwendigkeit des Gleichgewichtes und der Ausgewogenheit als Voraussetzung für ein harmonische Miteinander.
Entziehe man gewachsenen Wohngebieten und Dorfgemeinten wesentliche Bestandteile ihrer Umgebung, wozu die Schule zähle, so komme es zur Störung des Gleichgewichtes. Daraus resultierende Schäden zeigten sich vielfach erst nach Jahren oder Jahrzehnten. Der Verlust funktionsnotwendiger Einrichtungen für eine intakte Gemeinschaft führe zu Dauerschäden.
Ferner verwies er auf neueste Erkenntnisse, wonach Vergleiche eindeutig erwiesen haben, dass in kleinen und auch Zwergschulen unterrichtete Kinder, wobei mehrere- zumindest zwei- Jahrgänge in einer Klasse unterrichtet wurden, nach den Ergebnisseen einer neuesten Studie mindestens ebenso gut wie die Schüler regulärer Jahrgangsklassen abschneiden. Zudem seien sie selbständiger. Hilfsbereitschaft, Fairness und Vertragen unter den Schülern seien in kombinierten Klassen sogar deutlich stärker ausgeprägt.
UWG-Vorsitzender Gerd Meyer zu Düttingdorf berichtete von einem Kind, das jetzt in Bardüttingdorf zur Schule gehe. Es sein von Bad Meinberg gekommen, wo es zuvor ein einer Klasse mit 14 Kindern gesessen habe. Bad Meinberg liege wie Spenge im Regierungsbezirk Detmold . Also müsse in Spenge möglich sein, was in Bad Meinberg keine Schwierigkeiten bereite, nämlich die Bildung kleinerer Klassen, die vorübergehend nötig sind, um vor allen den Schulstandort Hücker-Aschen zu sichern.
Unmissverständlich machte die UWG klar, dass sie keinesfalls den Eltern der Ellersiek-Siedlung zumuten wolle, ihre Kinder statt zur Grundschule Spenge-Mitte nach Hücker-Aschen fahren zu lassen. Andererseits müsse aber Verständnis dafür aufgebracht werden, dass die Eltern aus Hücker-Aschen sich dagegen wehren, dass ihre Kinder schon vom sechsten Lebensjahr an Fahrschüler werden. Es gehe zudem nicht an, dass als Folge leerstehender Schulräume in Spenge-Mitte die Schulen in den Ortsteilen geschlossen werden.
Eine einmal geschlossene Schule, das habe die Erfahrung gelehrt, bleibe geschlossen, zumal ja wohl die Absicht bestehe, die Gebäude zu veräußern.
Bedauern äußerte Dr. Ursula Lübke, dass bei der Schuldiskussion die Sachlichkeit im Lauf der Zeit immer mehr verloren gegen sei. Sie widersprach auch dem Vorwurf, die Verwaltungsvorlage sei tendenziös. Wenn es erklärte Absicht wäre, in Anbetracht knapper gewordener Finanzmittel Einsparungen vorzunehmen, dann dürfe man auch nicht die Schulen außer Acht lassen.

© Westfalen-Blatt vom 15.04.1983

 

 

08. Juni 1983
Hauptausschuss Spenge änderte Meinung
„Nein“ zu selbständiger Grundschule Hücker-Aschen

Viele hatten damit gerechnet und dennoch blieb es eine kleine Sensation: Der Hauptausschuss der Stadt Spenge änderte in einer außerordentlichen Sitzung seine Meinung zum Problemkreis „Grundschule Hücker-Aschen“ und hob damit seinen Beschluss vom 19. Mai 1983 in geheimer Abstimmung auf. Mit 8:5 Stimmen wurde ein von der FDP eingebrachter Antrag angenommen, der besagte, dass die rund 60 noch in Hücker-Aschen verbliebenen Grundschüler ab dem kommenden Schuljahr ihren „Arbeitsplatz“ auch im Grundschulgebäude Spenge-Mitte haben sollen.

Auch der Rat der Stadt Spenge bestätigte gestern Abend nach teilweise heftiger Diskussion den Beschluss. Mit 20:12 Stimmen wurde die „Übersiedlung“ der Schüler aus Hücker-Aschen in die Grundschule Spenge-Mitte beschlossen.

© Westfalen-Blatt vom 08.06.1983

 

 

09. Juni 1983

Schulleiter Wolfgang Huwe:

„Vorteile überwiegen für Kinder aus Hücker-Aschen“

Alte Klassenverbände sollen erhalten bleiben

Spenge (jös)
„Letztendlich bringt der Beschluß des Stadtrates, die Grundschüler aus Hücker-Aschen künftig die Schule Spenge-Mitte besuchen zu lassen, eine Qualitätsverbesserung für die Kinder aus Hücker-Aschen. In bin der festen Überzeugung, daß die Vorteile die Nachteile ganz klar überwiegen“.

Keine Probleme bei der Eingliederung der Kinder aus Hücker-Aschen sieht Wolfgang Huwe, Schulleiter der noch bestehenden Grundschule Spenge-Hücker-Aschen, kommen.

Wie der Schulleiter auf Anfrage des Engerschen Anzeigers unterstrich, werden die Kinder aus Hücker-Aschen auch im kommenden Schuljahr in der Schule Spenge-Mitte in ihren alten Klassenverbänden verbleiben und auch den selben Klassenlehrer behalten.

      Wolfgang Huwe:
      „Dies ist selbstverständlich. Die Kinder werden aber den Vorteil haben, künftig in Fächern wie Musik oder Kunst von qualifizierten Fachlehrern unterrechtet zu werden. Auch wird die bessere Ausstattung des Schulgebäudes Spenge-Mitte den Kindern gerade in diesen Fächern zugute kommen.“

Zwar müßten die Kinder aus Hücker-Aschen jetzt täglich die Busfahrt nach Spenge in Kauf nehmen, doch habe die Gemeinde zugesichert, für die Grundschüler einen eigenen Bus zu stellen, der mehrmals täglich fährt, so daß für die Kinder keine Wartezeiten entstünden.

      Wolfgang Huwe:
      „Die Kinder brauchen also nicht im selben Bus mit älteren Schülern fahren. Zudem kommen zwei unserer Lehrerinnen aus Hücker-Aschen, die auch mit diesem Schulbus fahren und so für eine bessere Beaufsichtigung der Kinder sorgen könnten“.

 

 

17. Juni 1983
Altes Recht auf Grundschule


Wir möchten Herrn Grintz für sein politisches Meisterstück im Ränkespiel und seine Lektion wie man eine Kehrtwendung um 180 Grad macht, die jeden Wetterhahn vor Neid erblassen lässt, gratulieren.

Auch nach dem Besuch von Herrn Stich sagte er uns zu, dass die SPD das Ziel der Verselbständigung der Grundschule Hücker-Aschen mit aller Kraft weiter verfolgen würde. Umso erstaunlicher war das Umkippen der SPD in der Hauptausschusssitzung am 06. Juni 1983 und der Ratssitzung vom 07. Juni 1983, als sie indirekt ihren eigenen Antrag zu Fall brachte.

Für seine Stimmenfängerei waren Herrn Grintz auch offensichtliche Lügen nicht zu viel. Noch am 01. Juni 1983 hat die Bürgerinitiative Hücker-Aschen auf sein nachdrückliches Befragen unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass wir dagegen sind, dass Kinder aus Spenge nach Hücker-Aschen gefahren werden sollen, da wir anderen nicht zumuten können, was wir für uns selbst ablehnen. Herr Grintz hat aber in der Ratssitzung behauptet, dass die Hückeraner verlangten, dass Spenger Kinder nach Hücker gefahren werden; er hat also wissentlich die Unwahrheit gesagt.

Unseren „Respekt“ auch Herrn Seippel von der FDP, der sich mit in diesem Falle deplatzierten Goethe-Zitaten besser auskennt als in seinem eigenen Parteiprogramm bezüglich der Grundschulfrage, Liberalität und Tolerierung von Minderheiten.

Nun kann sich auch Herr Hemminghaus getrost wieder dem Lieblingskind, der ach so wichtigen Fußgängerzone, zuwenden, hat wieder mehr Zeit, dort noch öfter und besser die Dinge in Augenschein zu nehmen, zu repräsentieren. Oder müssen die Besichtigungen den fehlenden Publikumsverkehr in Spenges guter Stube etwas aufbessern?

Nur eines sollte man nicht vergessen: so leicht können wir Eltern uns die Sache nicht machen. Unsere Verantwortung für unsere Kinder und somit für unsere Zukunft reicht ein bischen weiter. Wir wollen nicht, dass sie zu Verwaltungsakten werden, wie sich das Herr Hemminghaus so bequem vorstellt. Wir wollen, dass sie Verantwortungsbewusstsein lernen, auch in schierigen Situationen vor allem bezogen auf ihre Mitmenschen und nicht dem Beispiel von Hern Grintz folgen oder dass sie durch Sprücheklopfen wie Herr Seippel ihre Unzulänglichkeiten verdecken müssen.

Und vor allem wollen wir ihnen ein Demokratiedenken beibringen, das sich wesentlich von dem größten Teil unserer Spenger Ratsherren unterscheidet. Deshalb werden wir uns mit der „demokratischen“ Entscheidung des Rates gegen unsere Grundschule nicht abfinden, weil ein solcher Beschluss bei dem Hücker-Aschen nur mit drei Ratsherren vertreten war und der gegen ein elementares Anliegen des ganzen Ortsteils entscheiden wurde, nicht im eigentlichen Sinne demokratisch genannt werden kann; und weil wir es nicht hinnehmen, wenn die Gerechtigkeit und Ausgeglichenheit zwischen den Ortsteilen massiv zu unserem Nachteil aus dem Gleichgewicht gerät; und weil wir das Wohl unserer Kinder nicht den hintergründigen Interessen der Politiker opfern wollen.

Wenn nun von Verwaltungsseite „partnerschaftliche“ Töne kommen und davon die Rede ist, dass man aufeinander zugehen müssen, fragen wir uns, warum bis zum Ratsbeschluss nur das Recht des Stärkeren galt, anstatt wie in einer Demokratie üblich, berechtigte Interessen von Minderheiten zu schützen. Worin soll dieses „Aufeinander zugehen“ bestehen? Für uns soll das im Klartext doch wohl heißen: „Wollt Ihr Euch der Knute Beugen?“ Unsere Antwort: Nein!

Wir setzen keinen Schlussstrich unter die Schulfrage und werden jetzt andere Wege gehen, nachdem es dem Stadtrat nicht möglich war, ein altes Recht auf eine Grundschule in Hücker-Aschen zu wahren

Christa Meier
Paradies 2
Hücker-Aschen
Bärbel Kießling
Obernstr. 24
Hücker-Aschen
 

© Westfalen-Blatt vom 17.06.1983

 

 

28. Juni 1983
Eltern legen Widerspruch ein – Jetzt soll Gericht entscheiden

Fest entschlossen, ihrer Forderung nach Belassung der Grundschule in Hücker-Aschen auch mit juristischen Mitteln Nachdruck zu verleihen, sind eine ansehnliche Zahl von Eltern im Spenger Ortsteil Hücker-Aschen. Wie erst jetzt zu erfahren war, gab es in der letzten Woche in einer Versammlung der im Verlauf der Auseinandersetzung um die Erhaltung der örtlichen Schule gegründeten Bürgerinitiative einen deutlichen Mehrheitsbeschluss, gegen die in der jüngsten Ratssitzung gefasste Entscheidung vorzugehen.

Ein von mehr als 30 Eltern unterzeichneter schriftlicher Widerspruch wurde an den Stadtdirektor geschickt. Auf Anfrage betätigte Verwaltungschef Günter Hemminghaus gestern gegenüber dieser Zeitung, dass ein solcher Widerspruch eingegangen sei. Eine Entscheidung über diesen Widerspruch werde er als Stadtdirektor fällen, gleichwohl solle der Stadtrat in seiner Sitzung am 5. Juli 1983 über den Vorgang informiert werden.

Hemminghaus unterstrich, dass die vorliegenden Beschlüsse des Rates zur Grundschulorganisation durchaus einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würden. Der Stadtdirektor wörtlich: „Dennoch hege ich die Hoffnung, dass sich die besonnenen Bürger in Hücker-Aschen durchsetzen und eine gerichtliche Auseinandersetzung verhindern.“

Tatsächlich waren einige Eltern in der letzten Woche der Versammlung der ferngeblieben, da sie juristische Schritte gegen den Ratsbeschluss nicht für sinnvoll halten. Keine Illusionen machen sich indessen die Initiatoren des Widerspruchs hinsichtlich der Entscheidung im Spenger Rathaus. Sie gehen davon aus, dass der Widerspruch zurückgewiesen wird. Das Widerspruchsverfahren musste jedoch zunächst vorgeschaltet werden, um ein Zulässigkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erreichen. Die streitbaren Eltern in Hücker-Aschen schließen nicht aus, dass die Angelegenheit bis zum Oberverwaltungsgericht in Münster geht.

© Westfalen-Blatt Nr. 146 vom 28.06.1983

 

 

06. Juli 1983
Am 10. August wird der Stadtrat von Spenge entscheiden

Am Mittwoch, 10. August 1983, ist es soweit: In nichtöffentlicher Sitzung wird der Rat der Stadt Spenge über die Widersprüche der Eltern aus Hücker-Aschen und die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Ratsbeschlüsse vom 07.06. und 06.07.1983 entscheiden. Zusammen mit der Einladung zu dieser Sitzung erhielten die Mitglieder des Stadtrates eine Stellungnahme von Stadtdirektor Günter Hemminghaus, der aus seiner Sich den bisherigen Verfahrensablauf beleuchtet.

Hier der Wortlaut der Stellungnahme:
Eine Entscheidung ist erst jetzt möglich, weil zunächst der Ausgang des Verfahrens abgewartet werden musste, das 27 Elternteile aus Hücker-Aschen (38 Elternteile aus Hücker-Aschen haben Widerspruch gegen den Beschluss vom 07.06. / 05.07.1983 eingelegt; 9 davon haben noch keine Kinder in der Schule Hücker-Aschen. Zurzeit gibt es in Hücker-Aschen 64 Grundschüler) beim Verwaltungsgericht in Minden angestrengt haben. In diesem Verfahren hätte es, falls die Eltern das Verfahren weitergeführt hätten, durchaus zu Aussagen des Gerichtes kommen können, die für die Widerspruchsentscheidung des Rates von Bedeutung gewesen wären. Auf Anraten des Gerichtes haben die Antragsteller jedoch am 22.07.1983 ihre Anträge zurück genommen. Die Anträge hatten keine Aussicht auf Erfolg. Mit Beschluss vom 25. Juli 1983 – unserem Rechtsanwalt zugestellt am heutigen Tage – hat das Gericht das Verfahren eingestellt.

Der Beschluss lautet wie folgt:
1. Das Verfahren wird eingestellt.
2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner
3. Der Streitwert wird auf 54.000 D-Mark festgesetzt.

Die in Ziffer 2 erwähnten Verfahrenskosten umfassen alle im Verfahren angefallenen Kosten, auch die Kosten des Anwaltes der Stadt Spenge. Mit dem Einstellungsbeschluss vom 25. Juli 1983 ist das Verfahren beendet. Gegenteilige Angaben, wie man sie im Bekanntmachungskasten der Elterninitiative in Hücker-Aschen liest, sind falsch.

Verfahren unnötig
Die Anträge waren mit der Behauptung gestellt worden, der Rat habe in seiner Sitzung am 05. Juli 1983 trotz des Vorliegens von Widersprüchen faktisch die Vollziehung seines Neuorganisationsbeschlusses beschlossen. Das war nicht der Fall. Im öffentlichen Teil der Ratssitzung am 05. Juli 1983 war – in Gegenwart einiger Antragsteller und ihres Rechtsanwaltes – ausdrücklich gesagt worden, dass über die Widersprüche im Einzelnen in einer besonderen Sitzung des Rates zu entscheiden und dann auch über die sofortige Vollziehung der Widersprüche zu befinden sei. Anlass für ein vorschnelles Gerichtsverfahren bestand daher nicht.

Die Stadt Spenge hat diese Tatsache in ihrem Schriftsatz vom 18. Juli 1983 gegenüber dem Gericht ausdrücklich wiederholt und unter Beweis gestellt mit der Folge der Empfehlung des Gerichtes, die Anträge zurückzunehmen. Über diese Tatsache werden sich die Eltern, die sicherlich den Schriftsatz der Stadt vom 18. Juli 1983 bekommen haben, Gedanken machen müssen. Die Eltern werden sich weiter fragen, warum überhaupt das offensichtlich unbegründete Verfahren, das ihnen doch nur Kosten brachte, in Gang gesetzt wurde.

Unfrieden säen?
Insgesamt gesehen dürfte klar sein, dass nicht der Stadt Spenge, sondern den Antragstellern die durch das inzwischen eingestellte Verfahren eingetretene Verzögerung anzulasten ist. Daran ändert auch nichts die polemische und verwirrende, die Organe der Stadt und einzelne ihrer Mitglieder herabwürdigende Leserbriefkampagnen der letzten Tage. Diese Kampagne hat offensichtlich auch das Ziel, zwischen Rat und Verwaltung und zwischen den einzelnen Gruppen des Rates Unfrieden zu säen und im Übrigen die Entscheidung für das vorschnelle und unbegründete Gerichtsverfahren zu verschleiern.

Mit dem am letzen Sonnabend erschienenen Leserbrief wird das zulässige Maß einer politischen Auseinandersetzung überschritten. Es ist z. B. unwahr, wenn Herr Kießling behauptet, ich hätte auf die Frage: „Was hätten Sie getan, wenn der Spenger Stadtrat sich für den Erhalt der Schule in Hücker-Aschen ausgesprochen hätte?“ geantwortet: „Diese Entscheidung hätte ich gerichtlich angefochten!“

Unkenntnis?
Will man mit solchen „Konstruktionen“ Bürger in Hücker-Aschen zu weiteren kostspieligen und nach Ansicht der Stadt aussichtslosen Prozessen animieren? Es drängt sich auch der Eindruck auf, dass Herr Kießling die Antwort der Stadt vom 18. Juli 1983 nicht kennt, sonst müsste sein Leserbrief anders verfasst sein.

Man sollte auch nicht so tun, als ob Prozesse das Selbstverständlichste auf der Welt wären. Der Unterzeichner jedenfalls hat in der Elternversammlung am 29.06.1983 und in dem Anhörungstermin am 01.07.1983 im Interesse der Sache und aller Beteiligten mehrmals erklärt, dass die Stadt nicht auf einen Prozess zusteuern will und eine friedliche Beilegung des Streites anstrebe. Ich habe weiter den Standpunkt vertreten, dass gerichtliche Auseinandersetzungen nach aller Erfahrung nicht zusammenführen, sondern eher das Gegenteil bewirken. Diese Meinung vertrete ich auch noch heute.

Im Interesse der Kinder und des Friedens in dieser Stadt sind alle kommunalpolitisch Verantwortlichen aufgerufen, der Elterninitiative in Hücker-Aschen dringend nahezulegen, den mit großer Mehrheit – mit Stimmen aus allen Fraktionen – zustande gekommenen Neuorganisationsbeschluss zu akzeptieren. Der Rat der Stadt hat sich diesen, nach demokratischen Grundsätzen zustande gekommenen Beschluss wahrlich nicht leicht gemacht.

Arbeitsgruppe
Ich darf die Anregung der Stadt, wonach eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Eltern, der Schule und des Rates und der Verwaltung gebildet werden sollte, noch einmal wiederholen. Diese Arbeitsgruppe könnte gemeinsam alle mit der Neuorganisation zusammenhängen Fragen (Klassenbildung, Fahrtroute, Standort und Einrichtung der Haltestellen) behandeln. Es ist besser, miteinander zu sprechen als gegeneinander zu prozessieren.

Geburten-Trend
Noch ein paar Worte zu der Entwicklung der Geburten: Bis jetzt waren nur die Geburten bis zum 30.06.1982 (Einschulung Schuljahr 1988/89) bekannt. Sie beliefen sich auf 127. Die Zahl der in der Zeit vom 01. Juli 1982 bis 30. Juni 1983 geborenen Kinder (Einschulung Schuljahr 1989/90) ist auf 122 zurückgegangen, obwohl sich die Einwohnerzahl von Spenge auch in dieser Zeit weiter erhöht hat. 12 der 122 Geburten entfallen auf die Ortschaft Hücker-Aschen. Im gleichen Zeitabschnitt davor waren es noch 15 Kinder.
Es spricht alles dafür, dass die Neuorganisation wie beschlossen mit Beginn des Schuljahres 1983/84 (22. August 1983) anläuft. Die Realisierung dieses vom Rat der Stadt Spenge immer wieder erklärten Zieles könnte nur durch Rechtsmittel von Eltern in Hücker-Aschen und nicht durch die Stadt verzögert werden.

© Westfalen-Blatt 06. Juli 1983

 

 

30. August 1983

Rechtsform der Schule ist Eltern in Hücker gleich

Auf den Leserbrief von Wilhelm Mester, der beklagte, dass im Spenger Grundschulstreit insbesondere die SPD von den betroffenen Eltern angegriffen werde, reagierte jetzt der Förderverein „Schule von Ort“ Hücker-Aschen. Dessen Vorsitzender Hermann Dieckmann schreibt:

„Die Bewegung „Schule vor Ort“ in Hücker-Aschen verfolgt keine parteipolitischen oder wahltaktischen Ziele. Wir sind auch nicht eine Handvoll renitenter, aufbegehrender oder widerspenstiger Elemente, und schon gar keine fremdgesteuerte fünfte Kolonne, die irgendwelchen Interessen anderer Art dient! Die Sache ist viel einfacher: Hier in Hücker-Aschen tritt die große Mehrheit der Bürgerschaft (88,8 % der wahlberechtigten Einwohner) mit rechtsstaatlichen Mitteln für den Verbleib der Schule im Ort ein.

Um Herrn Mester und vielleicht auch anderen interessierten Zeitungslesern die Zusammenhänge im Entscheidungsprozess einmal aufzuzeigen, ist ein Exkurs in die Vorgeschichte der jetzigen Situation nötig: Vorausgeschickt sei: Die SPD hat bei der letzten Kommunal-Wahl 1978 beide Hückeraner Wahlkreise direkt gewinnen können. Noch bei der Bundestagswahl 1983 hat die SPD mit 0,36 % in Hücker-Aschen die geringsten Verluste in der Stadt Spenge hinnehmen müssen und immerhin noch Ergebnisse um 50 % erzielt.

Über die Neuordnung des Grundschulwesens wird die Bürgerschaft erstmals in einer vom SPD-Ortsverein veranstalteten Bürgerversammlung am 14. Dezember 1982 informiert. Vertreter aller Spenger Rathausparteien sind anwesend. Die FDP erklärt sich eindeutig für die Schließung des Schulgebäudes Hücker-Aschen, die UWG spricht sich für die Beibehaltung der jetzigen Situation aus und die SPD und CDU befinden sich noch im „Meinungsbildungsprozeß“, wollen aber die Sorgen und Bedenken der Eltern mit in ihre Fraktionen nehmen. Der SPD Ortsverein Hücker-Aschen hatte sich bereits am 31. Oktober 1982 für den Erhalt der Schule ausgesprochen.

In der Ratssitzung vom 10. Februar 1983 findet der Antrag der UWG-Fraktion „Schluss mit der Debatte“, d. h. Beibehaltung des Status quo, keine Mehrheit. Die CDU und die SPD wollen sich vor der Bundestagswahl am 06. März 1983 nicht festlegen.

In der Schulausschusssitzung am 19. April 1983 lässt die CDU die Katze aus dem Sack und ist für die Schließung des Gebäudes in Hücker-Aschen, während die SPD aufgrund der „ernsthaften Bedenken und großen Sorgen der Hückeraner Eltern“ (Sprecher Wiegelmann) für die Gründung einer eigenständigen Schule in Hücker-Aschen ist. Dieser Antrag findet im Schulausschuss und später auch im Hauptausschuss die Unterstützung der UWG und damit eine Mehrheit. Die Schule in Hücker-Aschen scheint gerettet.

Dann stattet im Mai der Regierungspräsident der Stadt Spenge einen Besuch ab. Obwohl noch kein Ratsbeschluss vorliegt, äußert er sich zur Schulfrage: - Man müsse die Angelegenheit wie ein rohes Ei behandeln, steht in der Zeitung. Den Ratsherren muss er wohl etwas anderes gesagt haben, es kommt jedenfalls zu einer außerordentlichen Hauptausschusssitzung, in der der zuvor gefasste Beschluss mit den Stimmen der SPD wieder aufgehoben wird. In der Ratssitzung vom 07. Juni 1983 wird mit den Stimmen der SPD gegen die Schule Hücker-Aschen entschieden. Abstimmungsergebnis 20:12.

Begründung: Die Hückeraner Eltern wollten keine eigenständige, kleine Schule. Dabei hatten sich in Hücker-Aschen von 119 befragten Eltern 116 für eine kleine, eigenständige Schule mit eventuell jahrgangsübergreifenden Klassen ausgesprochen.

Tatsache ist: Uns in Hücker-Aschen ist es gleichgültig, in welche Rechtsform die Schule gekleidet ist, ob eigenständig oder im Schulverbund mit Spenge-Mitte, Hauptsache die Schule bleibt im Dorf!

Dass die SPD wegen dieser Schaukelpolitik jetzt den schwarzen Peter hat, dürfte auch Herrn Mester einleuchten. Denn wenn es seinen Spenger Parteifreunden wirklich um den Erhalt der Schule und vor allem um die ernsthaften Bedenken der Eltern gegangen wäre, hätten sie für die andere Lösung stimmen können“.

Hermann Dieckmann
Förderverein „Schule vor Ort“
Hücker-Aschen

 

 

30. August 1983
„Bei UWG und CDU gibt es viele Abhängigkeiten”

In seiner Eigenschaft als Vorsitzender des SPD-Stadtverbandes Spenge und als Sprecher der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Spenge schildert Uwe Grintz in der folgenden Leserzuschrift seine Eindrücke über die letzte Ratssitzung:

„Das Verwaltungsgericht Minden hat es aktenkundig gemacht: in Spenge nahm man es mit dem § 23 der Gemeindeordnung nicht so genau und ließ Ratsmitglieder mitdiskutieren und bestimmen, die von Rechts wegen ihre Befangenheit hätten erklären müssen. Dass dies einem stellvertretenden Bürgermeister passiert, ist besonders bedenklich.

Die SPD hat in der Vergangenheit oft genug auf die Verquickung von Geschäft und Politik hingewiesen. Ratsmitglieder, die auch oder gar überwiegend von öffentlichen Aufträgen leben, sollten deshalb besonders sensibel reagieren und das Problem nicht verharmlosen. Es geht nicht nur um ein paar Gardinen oder eine Heizung, es geht am Ende um die Unabhängigkeit der Entscheidungsträger. Wenn die politische Moral verloren geht, kann auch die Gemeindeordnung die Unabhängigkeit nicht gewähren.

Abhängigkeiten jedoch gibt es viele im Koalitionslager von UWG und CDU. Manches Ratsmitglied hat es erfahren, viele Geschäftsleute wissen es und etliche kommen bei der Jagd nach Aufträgen immer zu spät – warum wohl und wie lange noch?

Was der unbestreitbar mutige L. Seippel schon vor Jahren erkannte, als er aus der UWG austrat, dämmerte in der letzten Ratssitzung auch der UWG-Ratsherrin Dr. U. Lübke: ihre Gruppe fördert eine bedenkliche Form von Basisdemokratie. Ihre Führer reden einer kleinen, aber lautstarken Gruppe das Wort, vergessen dabei ihr „dummes Geschwätz von gestern“ (Adenauer) und handeln gegen die Gesetze von Vernunft und Recht.

Wie kommt das? Niemand kann es allen recht machen. Wo das aber versucht wird, setzen sich die Lautstarken oder die Taktierer durch. So war es immer, wenn alles Volk bestimmen sollte und so ist es auch in der UWG.

Das hat zur Folge und wird augenblicklich in Spenge sichtbar, dass diese Gruppe aus der Opposition (dem Unwillen der Bürger) lebt. Die Spaltung der UWG in das Lager einer fehlenden Vernunft um Bürgermeister Obermann und ein Lager der wahltaktischen Schreihälse einer querköpfigen Opposition gegen den eigenen Bürgermeister und alle anderen liegt auf der Hand.

Die CDU-Ratsfraktion in Spenge hat einen Vorsitzenden, der anders redet, als er handelt. Alle Äußerungen dieses Herrn zielten darauf hin, einmal gefasste Mehrheitsbeschlüsse zu stützen. Nicht zuletzt deshalb hat er auch den sog. Dringlichkeitsbeschluss in der Grundschulfrage mit unterzeichnet. In der Abstimmung lehnte nur K. D. Brandtmann den Kompromissbeschluss ab.

Die SPD-Fraktion lehnt in Zukunft interfraktionelle Gespräche ab und wird keinerlei Absprachen mehr mit Herrn Brandtmann als CDU-Vorsitzendem treffen.

Uwe Grintz
Vorsitzender der SPD-Fraktion Spenge
Vorsitzender des SPD-Stadtverbandes Spenge.

 

img207--20-11-1985 - KopieDie ehemalige, jetzt abgerissene Schule in Hücker-Aschen.
Aufnahme vom 20.11.1985
Archiv Wilfried Brandhorst

 

 

25. November 1985
Abriss der Grundschule in Hücker-Aschen

Jetzt Platz für sportliche Aktivitäten?

 

Schulabriss-1985 - Kopie

In einem halben Tag riß der kraftvolle Arm eines Schaufelbaggers die Mauern des Grundschulgebäudes in Hücker-Aschen nieder, die Handwerkerhände vor fast 50 Jahren in monatelanger Arbeit aufgerichtet hatten.

Am vergangenen Sonnabendmorgen machte ein Abbruchunternehmen den Bau dem Erdboden gleich.

Alles wieder Verwertbare war in den Tagen vom städtischen Bauhof ausgebaut worden.

Die Schule aus dem Jahr 1937 steht seit der Verlegung des Unterrichts na ch Spenge-Mitte leer. Mitte Juni dieses Jahres hatte der Rat der Stadt Spenge mit großer Mehrheit in nicht öffentlicher Sitzung den nun erfolgten Abriss beschlossen. Begründet wurde das Votum damit, dass es im Falle eines Umbaus der Schule zu Wohnzwecken im Hinblick auf die unmittelbare Nähe des Sportplatzes zu Konflikten kommen könne.

Eine Einwohnerversammlung zur Klärung der weiteren Verwendung der Schule hatte der Rat mit der Begründung abgelehnt, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung einen Abriss wünsche.

Die freigelegte Fläche soll sportlichen Zwecken vorbehalten bleiben. Wenn der Bauschutt Anfang nächster Woche abtransportiert ist, soll die Grube mit Erdreich verfüllt werden. Wie aus der Verwaltung  verlautete, ist man bemüht, für die Gruppe türkischer Bürger, die bis zuletzt im Keller des Gebäudes einen Treffpunkt hatte, „schnellstmöglich“ einen anderen Raum beschaffen.

©Neue Westfälische, Nr. 272, vom 25.11.1985
 

Die Sparren bezeugen die ehemalige Zugehörigkeit zur Grafschaft Ravensberg. Die Seitenansicht zweier gegeneinander gelehnter Sparren hat zur Bezeichnung dieses Wappenbildes in Wappenbeschreibungen geführt. Das Ravensberger Wappen enthielt drei rote Sparren auf silbernen Grund und war nach Übernahme der Grafschaft durch Preußen auch Teil des großen preußischen Wappens.
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Hücker-Aschen

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Kirche in Klein-Aschen
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